§ 1 Abs. 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz - BetrAVG
 
 "Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines 
 
 Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes."
 
 Rechengrößen & Kennzahlen 2025
 Die Rechengrößen der betrieblichen Altersversorgung und die entsprechenden Kennzahlen werden jährlich angepasst.
Eine Zusammenfassung über die für die bAV wesentlichen Kennzahlen finden Sie hier:

Durchführungswege der bAV
 Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ist in  
 
 
    
 
 Durchführungswege bAV 
 
§ 1 Abs.1 Satz 2 und § 1b Abs.2 bis 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es stehen 5 Durchführungswege zur Verfügung. Das zum 01.01.2019 eingeführte Sozialpartnermodell ist kein eigenständiger Durchführungsweg der bAV.
 
Versorgungszusage (Arten)
 Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung am 01.01.2002 wurde auch die  
 
 
    
 
 Versorgungszusage 
 
Zusageart "Beitragszusage mit Mindestleistung" im 
 
 BetrAVG aufgenommen. Zum 01.01.2019 wurde die  
 
 
 
"reine Beitragszusage" in Form des Sozialpartnermodells
 
 im BetrAVG definiert.
 
