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Erneuerung > betriebliches Versorgungswerk 4.0
Die betriebliche Altersversorgung hat sich in viele Unternehmen fast unbemerkt "eingeschlichen" und tief in die Prozesse der Personalarbeit "eingenistet". Seit dem 01.01.2002 haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (§ 1a Abs.1 BetrAVG).
Es ist an der Zeit, Fragen nach dem "warum" zu stellen.
Warum
haben wir es unseren Mitarbeitern erlaubt, mit Versicherungsvertretern Verträge abzuschließen, für die wir als Unternehmen nach § 1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG haften?
Warum
entscheidet nicht unser Unternehmen über Mittelverwendung, Anlagestrategie, Haftungskonsequenzen?
Warum
hat die betriebliche Altersversorgung in unserem Unternehmen einen so geringen Stellenwert?
Warum
steigen die Kosten für die bAV, ohne dass unser Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen generiert?
Die RPUK Dienstleistung GmbH unterstützt Unternehmen den Prozess der Erneuerung in Sachen bAV voranzutreiben, vorhandene Systeme zu hinterfragen und konsequent zu transformieren! Unternehmen und deren Belegschaft haben mit einem eigenen betrieblichen Versorgungswerk alle Möglichkeiten!