Geförderte Höchstbeträge 2025 
    
 
 hier vorläufige Rechengrößen 2026 
 
Unterstützungskasse / Pensionszusage
 § 4d EStG und § 6a EStG
  
 
 - Beiträge unbegrenzt steuerfrei für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
- Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei 
für den Arbeitgeber
- Beiträge bis 4% BBG (322 € p.M. bzw. 3.864 € p.a.) sozialversicherungsfrei bei Entgeltumwandlung (§ 14 Abs. 1 SGB IV /Arbeitsentgelt)
Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds
 § 3.63 EStG  und  § 1 Nr.9 SvEV
- Beiträge bis 4% BBG (322 € p.M. bzw. 3.864 € p.a.) steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen (Arbeitgeberbeiträge werden zuerst berücksichtigt)
- zusätzliche Beiträge bis weitere 4% BBG (322 € p.M. bzw. 3.864 € p.a.) steuerfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen
- Besonderheiten für Altzusagen nach § 40b EStG
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2025
- ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenzen Bundeseinheitlich
Rentenversicherung
- 8.050 € monatlich
- 96.600 € jährlich
Kranken-/ Pflegeversicherung
- 5.512,50 € monatlich
- 66.150,00 € jährlich
Bezugsgrößen Sozialversicherung 2025
- ab 2025 sind die Bezugsgrößen Bundeseinheitlich
§ 18 Abs.1 SGB IV
- 3.745 € monatlich
- 44.940 € jährlich
§ 226 Abs.2 SGB V
- Keine Beiträge für Kranken-versicherung aus Betriebsrente bis 187,25 € pro Monat. (1/20 der monatlichen Bezugsgrenze) 22.470 € bei Kapitalleistung
Abfindungshöchstgrenze § 3 Abs.2 BetrAVG 2025
 Grenzwert 2025 =  37,45 € bei Rente 
bzw. 4.494 € bei Kapitalzahlung
 
 Beitragssatz PSVaG 
 
 Beitragssatz 2022 beträgt 1,80 Promille
 
 Beitragssatz 2023 beträgt 1,90 Promille
 
 Beitragssatz 2024 beträgt 0,40 Promille
 
 Zusatzbeitrag für Pensionskassen nach Paragraf 30 Abs.2 BetrAVG 2022 bis 2025 beträgt 1,50 Promille
 
 (langjähriges Mittel des Beitragssatz beträgt 2,70 Promille)
 
 Qualifizierte Beratung 
 
 für mittelständische Unternehmen 
 Der BVMW informiert auf seiner Homepage:
"Der Mittelstand BVMW setzt sich seit über 40 Jahren für den Erhalt und die Stärkung mittelständischer Unternehmen ein. 
Ein wichtiger Faktor dabei ist die Unternehmensberatung. Deswegen hat der BVMW das Beraternetzwerk Mittelstand gegründet. Dies soll Unternehmern als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Beratern dienen."


