Grundlagen bAV

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Betriebsrentengesetz - BetrAVG

"Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes."

Rechengrößen & Kennzahlen 2024

Die Rechengrößen der betrieblichen Altersversorgung und die entsprechenden Kennzahlen werden jährlich angepasst.

Eine Zusammenfassung über die für die bAV wesentlichen Kennzahlen finden Sie hier:
Rechengrößen / Kennzahlen

Durchführungswege der bAV

Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ist in 
§ 1 Abs.1 Satz 2 und § 1b Abs.2 bis 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es stehen 5 Durchführungswege zur Verfügung. Das zum 01.01.2019 eingeführte Sozialpartnermodell ist kein eigenständiger Durchführungsweg der bAV.
Durchführungswege bAV

Versorgungszusage (Arten)

Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung am 01.01.2002 wurde auch die 
Zusageart "Beitragszusage mit Mindestleistung" im 
BetrAVG aufgenommen. Zum 01.01.2019 wurde die 
"reine Beitragszusage" in Form des Sozialpartnermodells
im BetrAVG definiert.
Versorgungszusage
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